Der "Konstanzer Stipendienfonds" im Rahmen des Deutschlandstipendiums
Konstanzer Stipendienfonds
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das nationale Studienförderprogramm "Deutschlandstipendium" seit April 2011 eingerichtet. Es hat das Ziel, eine neue Stipendienkultur zu etablieren, sieht es Jahresstipendien in Höhe von 3.600,- Euro vor, die je zur Hälfte von privater Seite und dem Bund finanziert werden. Die Universität Konstanz beteiligt sich seit dem Wintersemester 2011/2012 an dem Programm und bietet das Deutschlandstipendium für Studierende an.
Das Deutschlandstipendium ist als "Konstanzer Stipendienfonds" eingerichtet worden. In diesen fließen Spenden von Unternehmen, Stiftungen und anderen Vereinigungen sowie von Privatpersonen ein.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Studierende aller Fächer, die an der Universität in grundständigen und weiterführenden Studiengängen mit Abschlussziel eingeschrieben sind, jedoch keine Promotionsstudierende, Zeitstudierende oder GasthörerInnen. Die Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms werden vorrangig nach Leistung und Begabung vergeben. Neben den bisher erbrachten Leistungen und dem persönlichen Werdegang werden auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Umstände, wie die erfolgreiche Überwindung von Hürden in der eigenen Bildungsbiographie berücksichtigt.
Wenn Sie BAföG beziehen, können Sie zusätzlich durch das Deutschlandstipendium gefördert werden. Wenn Sie allerdings bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhalten, die durchschnittlich 30,- Euro oder mehr pro Monat je Semester beträgt, können Sie nicht im Rahmen des Deutschlandstipendiums gefördert werden. Oder Sie müssten auf diese materielle Förderung verzichten, um das Stipendium erhalten zu können.
Wie wird gefördert?
Mit dem Deutschlandstipendium werden Studierende mit 300,- Euro monatlich gefördert. Es wird für mindestens zwei Semester und in der Regel längstens für die Dauer der Regelstudienzeit in dem jeweiligen Studiengang bewilligt. Die Auszahlung des Stipendiums setzt eine erfolgreiche Teilnahme an einem mehrstufigen Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Universität Konstanz voraus. Das nächste Verfahren findet voraussichtlich im Verlauf des Wintersemesters 2012/2013 statt. Wie viele Stipendien die Universität Konstanz voraussichtlich vergeben wird, entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Das Bewerbungsverfahren
Die Universität Konstanz vergibt die Stipendien nach den vom Stipendienprogramm-Gesetz, der Stipendienprogramm-Verordnung des Bundes und der durch die Vergaberichtlinien der Universität festgelegten und erläuterten Auswahlkriterien. Die Frist für die Online-Bewerbung im Rahmen der zweiten Ausschreibung beginnt voraussichtlich am 01.09.2012 und endet am 31.10.2012. Weitere Informationen hierzu sind auf dieser Website veröffentlicht.
Kontakt:
Für Förderinnen und Förderer:
Frau Julia Wandt
Universität Konstanz
Leitung Kommunikation und Marketing
Tel.: 07531 / 88-5340
Julia.Wandt(at)uni-konstanz.de
Für Bewerberinnen und Bewerber:
Studierenden-Service-Zentrum (SSZ)
Studentische Abteilung
Tel.: 07531 / 88-3636
Stipendienfonds(at)uni-konstanz.de




